Die Zeitungsberichte der preußischen Regierungen als historische Quelle.

 

Die Immediat-Zeitungsberichte der preußischen Bezirksregierungen, eine „spezielle Gattung handschriftlich verfasster preußischer Verwaltungsberichte“ (Mellies), gehören zu den Quellen der preußischen Geschichte des 19. Jahrhunderts, die trotz ihrer Bedeutung als reichhaltige und informative Materialsammlung in der Forschung eher in einem geringen Ausmaß berücksichtigt worden sind.[1] Nur wenige Historiker, darunter Reinhart Koselleck in seinem Werk „Preußen zwischen Reform und Revolution“, haben sie in ihren Studien stärker gewichtet.[2] Zu diesem geringen Stellenwert mag auch die unzureichende editorische Aufarbeitung beigetragen haben, denn mit Ausnahme der Regierungsbezirke Kassel und Wiesbaden zur Zeit des Kaiserreiches liegt bisher keine Gesamtedition dieser Berichte vor.[3] Weitere Sammlungen von Zeitungsberichten wurden offenbar nur noch aus der Zeit der französischen Besatzung nach 1807 und aus der Amtszeit des schlesischen Provinzialministers von Hoym ediert.[4] Entsprechend dürftig sind weitere Spuren in der Forschung: Immerhin sind die Zeitungsberichte in der jüngst erschienenen Edition der Protokolle des Staatsministeriums für die Sachkommentierung der Regesten herangezogen worden.[5] Im Jahr 1993 soll sich ein Forschungsprojekt an der Universität Würzburg den Hauptzeitungsberichten Schlesiens aus der Zeit von 1797 bis 1806 gewidmet haben.[6] Aufgrund dieser unbefriedigenden Forschungslage erscheint es sinnvoll, erneut auf die Bedeutung und den Quellenwert der Zeitungsberichte hinzuweisen und zugleich das beabsichtigte Projektvorhaben einer editorischen Bearbeitung der Berichte des Regierungsbezirks Liegnitz für die Zeit von 1810 bis 1918 vorzustellen. Angesichts des Grundtenors der neueren Forschung, die die Spezifika von Ort und Region als notwendig für eine vielschichtige und facettenreiche Erforschung der Geschichte Preußens betont, erscheinen grundlegende Quellenarbeiten zur Geschichte der Provinzen mehr denn je von großer Relevanz.[7] Zudem könnten die Bedingungen für eine verbesserte Nutzung dieses Quellenmaterials kaum günstiger sein, da die Zeitungsberichte sämtlicher Bezirke Preußens wieder weitgehend vollständig und geschlossen in den Beständen des Zivilkabinetts im Geh. Staatsarchiv Berlin-Dahlem vorliegen. Einzelne Abschriften befinden sich darüber hinaus noch in den Beständen der Ministerien und sind - ebenfalls weitgehend vollständig - neben den Konzepten und den Berichten niederer Behörden (Landräte und Magistrate) in den einzelnen Staatsarchiven auf ehemals preußischem Territorium vorhanden.[8]

 

Die Immediatzeitungsberichte der Bezirksregierungen waren nominell an den stets persönlich angesprochenen König von Preußen adressiert, sie dienten aber vor allem der regelmäßigen Unterrichtung des Zivilkabinetts, des Staatsministeriums und der Fachministerien sowie auch der Oberpräsidenten und hatten insbesondere die Funktion, einen ständigen Informationsfluss zwischen den Provinzen und den Berliner Zentralbehörden zu gewährleisten. Letztere sollten mit relevant erscheinenden Neuigkeiten - “Zeitung“ im ursprünglichen Sinn des Wortes - aus der Provinz versorgt werden. Die Berichte stellten somit das mittlere Glied der Informationskette zwischen der unteren Verwaltungsebene des Staates, also den landrätlichen Kreisen, Magistraten, Domänen- und Steuerämter, und den zentralen Instanzen in Berlin dar. Vorläufer dieser Berichte gab es schon im 18. Jahrhundert. Bereits 1723 hatte Friedrich Wilhelm I. die regelmäßige Berichterstattung untergeordneter Behörden an das Generaldirektorium angeordnet.[9] Infolge der Neuordnung der Provinzen im Jahr 1817 wurden die Berichte erneut zur Verpflichtung der neu eingerichteten Regierungen gemacht und erhielten durch das nun herausgebildete Rubrikenschema eine bis zum Ende des Ersten Weltkrieges weitgehend unverändert gebliebene Form.[10]

 

Aus der Sicht höherer Verwaltungsbeamter in den Bezirken und als Ausdruck des aktuellen Regierungsinteresses geben die periodisch eingereichten Berichte vielfältige und umfassende Auskunft über Verhältnisse und Entwicklung des jeweiligen Bezirks und waren stets verbunden mit Vorschlägen und Anregungen zur weiteren Verwaltungsarbeit. Im einzelnen enthalten sie von vorgesetzter Stelle festgelegte, allerdings oftmals variierende Rubriken, in denen mehr oder weniger relevante Vorkommnisse oder Zustände dokumentiert werden. Dies zeigt die Vielfalt von Themen, die in verschiedenen Phasen fester Bestandteil der Berichte waren: Witterungsverhältnisse und Naturereignisse, Landeskultur und Ernteverhältnisse, Gewerbe und Handel, Preisentwicklungen von landwirtschaftlichen und gewerblichen Produkten, Kurse von Wertpapieren und Währungen, Wohlstandsverhältnisse und Wohltätigkeitsarbeit von Bürgern und Organisationen, Krankheiten und Sterblichkeit, Viehseuchen, Unglücksfälle und Katastrophen, Verbrechen und Selbstmorde, öffentliche Stimmungen und ihre Träger (Parteien, Vereine, Presse), Wahlen der Parlamente, patriotische Aktivitäten in der Bevölkerung, Aufgaben und Organisation der Verwaltung, Wirkungen der Gesetzgebung, Angelegenheiten der Polizei, Finanzen und Kassenstände der Verwaltungen, Steuern und Abgaben, öffentliche Bauten, Domänen und Forsten, Grenzsachen, Ereignisse und Verhältnisse im angrenzenden und entfernten Ausland, militärische Verhältnisse, Kirchen- und Schulwesen sowie kommunale Angelegenheiten.

 

Das nach 1807 erweiterte Rubrikenschema veränderte sich stetig und wurde mehrfach, so im Jahr 1835 und ein weiteres Mal 1867 neu festgelegt.[11] Während des gesamten Zeitraums erfuhren die Berichte allerdings nur marginale formale Änderungen. Die Berichte wurden im ungleichmäßigen Umfang bis 1843 monatlich, bis 1867 zweimonatlich, dann vierteljährlich und seit 1914 halbjährlich erstattet. Nach Kriegsausbruch 1914 wurden sie auf Antrag des Innenministers für die Dauer von zwei Jahren ganz eingestellt, um die Verwaltungen zu entlasten. Das Kriegsende bedeutete schließlich auch die Beendigung der Berichterstattung.[12]

 

Der Umfang der Berichte konnte höchst unterschiedlich sein. Die Zeitungsberichte der Regierungspräsidenten in Kassel variierten beispielsweise in den Jahren 1867 bis 1918 zwischen 4 und 40 Seiten. Der Kabinettsrat Karl Christian Müller gab 1842 ebenfalls die äußerst heterogene Länge von 1 bis 12 Papierbogen an.[13] Zu berücksichtigen ist dabei, dass dem eigentlichen Bericht noch Anlagen (Kassenberichte, Preisstatistiken, Ausfuhrstatistiken der Zollämter etc.) im Umfang von ca. 3 Bogen beigefügt wurden und dass immer einige Seiten nicht beschrieben sind. Geht man demnach von einem durchschnittlichen Umfang von 6 Papierbogen pro Bericht aus, dürfte sich der Gesamtumfang der Berichte eines Regierungsbezirks im Zeitraum von gut einem Jahrhundert auf ca. 4500 Bogen bzw. 18000 Seiten belaufen.

 

Über die Entstehung der Berichte lassen sich zumindest für die Zeit nach 1867 zuverlässige Aussagen treffen. Thomas Klein hat festgestellt, dass mit der Abfassung gewöhnlich ein Regierungsreferendar oder Regierungsassessor unter Aufsicht der Präsidialabteilung beauftragt wurde. Dabei nutzte dieser eine aktuelle Sammlung von Berichten, die von untergeordneten Instanzen, also von Landräten, Polizeipräsidenten, Magistraten, Steuerräten und Domänenbeamten, eingereicht wurden. Diese Unterbehörden orientierten sich offensichtlich ebenfalls an dem vorgegebenen Rubrikenschema. Anschließend haben die Regierungspräsidenten an den ausgearbeiteten Konzepten je nach Erfordernis vielfältige inhaltliche oder stilistische Veränderungen vorgenommen, bevor der ausgefertigte Bericht und diverse Abschriften von den Abteilungsleitern der Bezirksregierung gegengezeichnet und schließlich an übergeordnete Behörden versendet wurde. Auch in den ersten Jahrzehnten des 19. Jahrhunderts wurde der zirkulierende Bericht immer von den Räten der Regierung gegengezeichnet. Die Einbeziehung der Abteilungen in den Entstehungsprozess eines Berichts diente somit auch dem Informationsfluss innerhalb der Regierungsbehörde, wobei anzunehmen ist, dass schon die Konzepte innerhalb der Behörde zirkulierten und in den jeweiligen Abteilungen ergänzt oder berichtigt wurden.[14]

 

Der Nutzen der Zeitungsberichte war während der gesamten Zeit ihres Bestehens in den Verwaltungen umstritten. Es gibt zahlreiche Belege dafür, dass die Adressaten die Weitschweifigkeit und die Schilderung vermeintlicher Nebensächlichkeiten und geringe Relevanz beanstandeten. Ebenso lässt sich nachweisen, dass sich die für die Abfassung der Berichte zuständigen Beamten über die hohe Arbeitsbelastung bei der Fertigung der Berichte beklagten. Das Staatsministerium schlug daher bereits 1827 vor, die Zeitungsberichte auf einen jährlichen Rhythmus zu reduzieren. Der Kabinettsrat Müller empfahl 1842 den völligen Wegfall der Berichte, weil sie trotz aufwendiger Arbeit keinen sichtbaren Nutzen erzielten.[15] Die Diskussion erhielt dann seit den 1860er Jahren weiteren Auftrieb, zumal Informationen über öffentliche Stimmungen und die Wirkung der Gesetzgebung mittlerweile viel schneller und umfassender auch aus der Tagespresse entnommen werden konnten. Daraufhin wurden die weiterhin als notwendig erachteten Berichte 1867 auf einen vierteljährigen Erscheinungsmodus mit einem engeren inhaltlichen Profil umgestellt. Fortan sollten die Berichte immer die Rubriken Landeskultur, öffentliche Bauten, öffentliche Stimmung und Militärverhältnisse enthalten.[16] Tatsächlich war der Aufwand für einen einzigen Bericht immens. Rechnet man sämtliche Berichte der unteren Instanzen und die Konzepte zusammen, dürfte der Seitenumfang für einen einzigen Bericht mehrere tausend Seiten betragen. 1913 wurde der Umfang von der Immediatkommission zur Vorbereitung der Verwaltungsreform auf ca. 3200 Seiten geschätzt.[17] Dass die Berichte trotz zweifelhaftem Nutzen dennoch bis zum Ende der preußischen Monarchie bestehen blieben, lag nicht nur an dem vermeintlichen Informationswert, sondern vermutlich auch daran, dass man den Regierungspräsidenten nicht die Berichte als einzigen, traditionell zur Verfügung stehenden unmittelbaren, wenn auch überschätzten Informationskanal an den König entziehen wollte, der zudem die Präsidenten zugleich zur regelmäßigen Rechenschaftsablegung ihrer Amtsgeschäfte disziplinierte.[18]

 

So umstritten der Nutzen der Zeitungsberichte für die Verwaltungen ihrer Zeit auch war, und so berechtigt auch das Argument ist, dass die Zeitungsberichte ein einseitiges Bild der tatsächlichen Verhältnisse der Regierungsbezirke bieten, liefern sie dem Historiker doch eine außergewöhnlich breite und informative Materialsammlung, deren Informationswert ansonsten nur von der Tagespresse gewährleistet werden kann. Die Zeitungsberichte spiegeln das gesamte Spektrum der politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse eines Bezirks wider und dokumentieren die vielfältigen Lebensbedingungen der dort lebenden Menschen. Dieser regelmäßige und umfassende Quellenkomplex ist für jeden an der Geschichte eines Bezirks arbeitenden Forschers unerlässlich. Darüber hinaus geben die Berichte auch Einblick in die Ideen und Vorstellungswelten der Bezirksverwaltungen und erlauben Rückschlüsse auf das Verwaltungshandeln und die Interessenspolitik bzw. Interessenskommunikation ihrer Präsidenten, denn die Zeitungsberichte erwiesen sich als ein wichtiges Medium, um Anliegen der Verwaltungen gegenüber den Berliner Zentralbehörden zu artikulieren. Die Bezirksregierungen waren als Mittelbehörde zwar Repräsentant der Exekutive, andererseits vertraten sie die Interessen ihrer Bevölkerungen oder Sonderinteressen von Korporationen, Unterbezirken, Gutsbesitzern oder Gewerbetreibenden. Zunächst aber waren sie natürlich Protagonist eigener Interessen. Dies zeigt sich besonders bei Vorschlägen zu finanziellen Leistungen für den infrastrukturellen Ausbau des Bezirks oder Unterstützung bei außergewöhnlichen Belastungen, wie sie beispielsweise zur Zeit der Schadensregulierung infolge der Truppendurchmärsche der napoleonischen und alliierten Armeen und der Kriegshandlungen in den Jahren 1812/13 oder bei Hungersnöten bestanden.[19] In den ersten Jahren nach 1810 waren Vorschläge zur Behördenreform noch fester Bestandteil der Berichte. Nur zeitweise berichteten die Regierungspräsidenten dabei aus einer subalternen Position heraus, vielmehr erwiesen sie sich als durchaus selbstbewusst und kritikfreudig, indem sie gezielte oder sogar belehrende Ratschläge an die Berliner Behörden weiter gaben. Demgegenüber ist augenfällig, wie sehr die Präsidenten um ein möglichst vorteilhaftes Bild ihrer Verwaltungstätigkeit bemüht waren und die tatsächlichen Verhältnisse auch beschönigten. Ein kritischer Umgang mit diesem Quellenmaterial ist also obligatorisch, um es gewinnend für Forschungsarbeiten heranzuziehen. Das gilt besonders dann, wenn Bezirke bisher eher nicht im Blickfeld der an der Geschichte Preußens arbeitenden Historiker gestanden haben und grundlegende Forschungen fehlen.

 


[1] Vgl. vor allem Dirk Mellies: Die amtlichen Zeitungsberichte der preußischen Regierungen als Quelle einer Mentalitätsgeschichte der Verwaltung des 19. Jahrhunderts, in: Forschungen zur Brandenburgischen und Preußischen Geschichte, Neue Folge 18 (2008), S. 1-17; zur Einführung außerdem den Aufsatz von Ute Schneider-Treffeisen: „Zeitungsberichte“. Leck du die Kraat im Arsch“ – „Zeitungsberichte“ als historische Quelle, in: Einführung in die Interpretation historischer Quellen. Schwerpunkt: Neuzeit. Hrsg. von Bernd-A. Rusinek, Volker Ackermann, Jörg Engelbrecht, Paderborn 1992 (Uni-Taschenbücher, 1674), S. 153-169.

 

[2] Reinhart Koselleck: Preußen zwischen Reform und Revolution. Allgemeines Landrecht, Verwaltung und soziale Bewegung von 1791 bis 1848, 3. Aufl., Stuttgart 1981 (Industrielle Welt, Schriftenreihe des Arbeitskreises für moderne Sozialgeschichte, Bd. 7); vgl. auch Dirk Mellies: Modernisierung in der preußischen Provinz? Der Regierungsbezirk Stettin im 19. Jahrhundert Göttingen 2012 (Kritische Studien zur Geschichtswissenschaft, Bd. 201); Rudolf Stöber: Die erfolgverführte Nation. Deutschlands öffentliche Stimmungen 1866 bis 1945, Stuttgart 1998; Bernd Münchow-Pohl: Zwischen Reform und Krieg. Untersuchungen zur Bewußtseinslage in Preußen 1809-1812, Göttingen 1987 (Veröffentlichungen des Max-Planck-Instituts für Geschichte, 87).

 

[3] Vgl.: Die Zeitungsberichte des Regierungspräsidenten in Kassel an Seine Majestät 1867-1918. Hrsg. und eingel. von Thomas Klein, 2 Tle., Darmstadt 1993 (Quellen und Forschungen zur hessischen Geschichte, Bd. 95); Die Zeitungsberichte des Regierungspräsidenten in Wiesbaden an Seine Majestät 1867-1918. Hrsg. und eingel. von Thomas Klein, 2 Tle., Darmstadt 1996 (Quellen und Forschungen zur hessischen Geschichte, Bd. 106).

 

[4] Vgl.: Berichte aus der Berliner Franzosenzeit 1807-1809. Nach den Akten des Berliner Geheimen Staatsarchivs und des Pariser Kriegsarchivs. Hrsg. von Hermann Granier, Leipzig 1913 (Publikationen aus den K. Preußischen Staatsarchiven); C. Grünhagen: Monatsberichte des Ministers v. Hoym über den schlesischen Handel 1786 bis 1797, in: Zeitschrift des Vereins für Geschichte und Alterthum Schlesiens 28 (1894), S. 341-410.

 

[5] Die Protokolle des Preußischen Staatsministeriums 1817-1934/38. Hrsg. von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften unter der Leitung und mit einem Vorwort von Jürgen Kocka und Wolfgang Neugebauer, 12 Bde., Hildesheim 1999-2004 (Acta Borussica. Denkmäler der Preußischen Staatsverwaltung im 18. Jahrhundert, Neue Folge, 1. Reihe).

 

[6] Vgl. den Hinweis in Mellies: Zeitungsberichte, S. 2 (wie Anm. 1). Die dort angegebene Webseite ist nicht mehr aufrufbar (15.5.2013)

 

[7] Vgl. Wolfgang Neugebauer: Brandenburg-preußische Geschichte nach der deutschen Einheit. Voraussetzungen und Aufgaben, in: Die Historische Kommission zu Berlin. Forschungen und Publikationen zur Geschichte von Berlin-Brandenburg und Brandenburg-Preußen, hrsg. von Wolfgang Ribbe, Potsdam 2000 (Kleine Schriftenreihe der Historischen Kommission zu Berlin, Heft 3), S. 19-53; ders.: Wozu preußische Geschichte im 21. Jahrhundert?, Berlin 2012 (Lectiones Inaugurales, Band 3), S. 44f.; vgl. auch Christopher M. Clark: Preußenbilder im Wandel, in HZ 293 (2011), S. 307–321, hier S. 320.

 

[8] Zu den Beständen des Zivilkabinetts vgl. Horst Thieme: Preußisches Geheimes Zivilkabinett - kapitalistische Epoche. Übersicht über einen Bestand im Deutschen Zentralarchiv, Historische Abt. II, Merseburg, in: Zeitschrift für Geschichtswissenschaft 18 (1970), S. 90-93. Die Bestände des ehemaligen Regierungsbezirks Liegnitz in den heutigen Staatsarchiven in Breslau und Grünberg sind verzeichnet in: Staatsarchiv Breslau - Wegweiser durch die Bestände bis zum Jahr 1945. Hrsg. von der Generaldirektion der Staatlichen Archive Polens. Aus dem Poln. übers. von Stefan Hartmann, München 1996 (Schriften des Bundesinstituts für Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa, Bd. 9); Archivführer zur Geschichte Ostbrandenburgs bis 1945. Hrsg. von Christian Gahlbeck, München 2007 (Schriften des Bundesinstituts für Kultur und Geschichte der Deutschen im Östlichen Europa, 31).

 

[9] Instruktion für die Kurmärkische Kriegs- und Domänenkammer vom 26. Januar 1723, in: Die Behördenorganisation und die allgemeine Staatsverwaltung Preußens im 18. Jahrhundert, Bd. 3: Akten vom Januar 1718 bis Januar 1723, bearb. von G. Schmoller, O. Krauske und V. Loewe, Berlin 1901 (Acta Borussica. Denkmäler der Preußischen Staatsverwaltung im 18. Jahrhundert), Nr. 295 S. 681-723, hier S. 699-701; vgl. dazu Mellies: Zeitungsberichte, S. 3 (wie Anm. 1). 

 

[10] Vgl.: Instruktion zur Geschäftsführung der Regierungen in den Königlich Preußischen Staaten vom 23. Oktober 1817, in: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten, Berlin 1817, Nr. 440 S. 284-329, hier S. 321.

 

[11] Vgl. Mellies: Zeitungsberichte, S. 3 f. (wie Anm. 1); Zeitungsberichte […] Kassel, S. XI f. (wie Anm. 3)

 

[12] Mellies: Zeitungsberichte, S. 4 f. (wie Anm. 1)

 

[13] Ebenda, S. 6.

 

[14] Zeitungsberichte […] Kassel, Tl. 1, S. XII f.; Zeitungsberichte […] Wiesbaden, S. VII-X (wie Anm. 3); Mellies: Zeitungsberichte, S. 5 (wie Anm. 1).

 

[15] Ebenda, S. 6f.

 

[16] Königlicher Erlaß vom 26. August 1867, in: GStA PK, I. HA Rep 89 Geheimes Zivilkabinett, jüngere Periode, Nr. 15746, Bl. 50; vgl. dazu auch Protokoll des Staatsministerium vom 20. Juni 1867, in: Protokolle [...] Staatsministeriums, Bd. 6/I, Nr. 36 S. 73 (wie Anm. 5).

 

[17] Mellies: Zeitungsberichte, S. 7 (wie Anm. 1).

 

[18] So ebenda, S. 7f.

 

[19] Vgl. z.B. die Berichte der Regierung Liegnitz vom 6. Mai 1814 und vom 6. Januar 1817 (GStA PK I. HA, Rep. 89 Geh. Zivilkabinett, jüngere Periode, Nr. 16504, Bl. 40-46; ebenda, Nr. 16506, Bl. 107a-107d).